Unterhalb der Anfangsverdachtsschwelle getätigte Verdachtsabklärungen werden nur insofern als zulässig erachtet, als sie nicht oder höchstens geringfügig in Grundrechte eingreifen (MÜLLER, Polizeiliche Vorermittlungen als Mittel zur Verdachtsbegründung?, Risiko und Recht, Ausgabe 3/2025, S. 68 f.). Um unrechtmässige Beweisausforschungen zu verhindern (d.h. Anwendung von repressiven Instrumenten ohne Vorliegen verdachtsbegründender Anhaltspunkte), hat die polizeiliche Vorfeldarbeit ausschliesslich der Gefahrenabwehr zu dienen. Richtigerweise sind die Anforderungen an den Anfangsverdacht nicht zu hoch anzusetzen, damit die Ermittlungstätigkeit der Polizei sich schon früh nach den Vor-