4.4.2. Im Gegensatz zur strafprozessual verstandenen Ermittlung der Polizei gemäss Art. 306 f. StPO geht es bei der polizeilichen Vorermittlung um Vorfeldarbeit mit dem Ziel, Straftaten überhaupt erst zu erkennen. Die Zulässigkeit verdachtsbegründender Ermittlungen ist umstritten. In der Lehre wird etwa auf eine Umgehung des Beweis- bzw. Verdachtsausforschungsverbots hingewiesen (BOSSHARD/LANDSHUT, in: Schulthess Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2020, N. 14 zu Art. 299 StPO). Die bundesgerichtliche Rechtsprechung erweist sich in dieser Frage als nicht durchgehend konsistent.