4. 4.1. Die Kantonspolizei Aargau führte am 3. April 2025 unabhängig von einem laufenden Strafverfahren eine Kontrolle im Laden "X._____" der vom Beschwerdeführer betriebenen C._____ GmbH durch und stellte dabei Ein- weg-E-Zigaretten sicher, die mutmasslich vorschriftswidrig und zum Verkauf bestimmt waren. Gestützt auf ihre Feststellungen erstattete die Kantonspolizei Aargau bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer. In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eine Strafuntersuchung gegen den Beschwerde- - 10 -