2.2. Der Beschwerdeführer macht mit Beschwerde zusammengefasst geltend, die am 3. April 2025 in den Geschäftsräumlichkeiten des Ladens "X._____" der C._____ GmbH durchgeführte polizeiliche Kontrolle sowie die Sicherstellung diverser E-Zigaretten seien in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig erfolgt. Die Kontrolle sei von Beginn an von Unklarheiten geprägt gewesen. Die Beamten hätten wiederholt den Begriff der "Selbstkontrolle" verwendet, jedoch weder die rechtliche Grundlage noch die behördliche Zuständigkeit offengelegt.