Im Rahmen des Abschlusses des gegen den Beschwerdeführer eröffneten Verfahrens wird auch über dessen Antrag betreffend die Ausrichtung einer Entschädigung gestützt auf Art. 429 StPO (Beschwerdeantrag 6) zu befinden sein, weshalb sich hierzu weitere Ausführungen erübrigen. 1.4.3. Soweit der Beschwerdeführer eine formelle Rüge gegen die Kantonspolizei Aargau und die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sowie die Aufforderung der Kantonspolizei Aargau zur Offenlegung von Qualitätssicherungsmassnahmen beantragt (Beschwerdeanträge 7 und 8), ist die Beschwerdekam- -6-