__ GmbH verfügt wurde. Ungeachtet dessen berührt die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme im vorliegenden Fall die Rechtsstellung des Beschwerdeführers unmittelbar, da das Vorliegen eines Tatverdachts wegen Widerhandlung gegen das Tabakproduktegesetz – und damit das von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegen ihn auf dieser Grundlage eröffnete Strafverfahren – davon abhängt. Der Beschwerdeführer verfügt somit unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an den beschlagnahmten Gegenständen über ein aktuelles und rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung der Beschlagnahme und ist folglich berechtigt, die Beschlagnahmeverfügung vom 5. September 2025 mit Beschwerde anzufechten.