10. Eventualiter: Die Sache sei zur Neubeurteilung und ordnungsgemässen Prüfung an die zuständigen Fachbehörden zu überweisen." Gleichzeitig beantragte er die unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren. 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 17. Oktober 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Mit Stellungnahme vom 28. bzw. 29. Oktober 2025 (Postaufgabe) hielt der Beschwerdeführer sinngemäss an seinen Beschwerdeanträgen fest. -4- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: