7. Es sei eine formelle Rüge gegen das Vorgehen der Kantonspolizei Aargau wegen Kompetenzüberschreitung und gegen die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm wegen unterlassener bzw. ungenügender Vorprüfung auszusprechen. 8. Die Kantonspolizei Aargau sei aufzufordern offenzulegen, welche organisatorischen und personellen Qualitätssicherungen künftig ergriffen werden, um Kompetenzüberschreitungen und Verfahrensfehler auszuschliessen. 9. Der Entscheid dieser Beschwerde sei nach dem Öffentlichkeitsprinzip zu veröffentlichen.