2. Am 5. September 2025 verfügte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Beschlagnahme der anlässlich der Polizeikontrolle vom 3. April 2025 im Geschäft "X._____" sichergestellten Einweg-E-Zigaretten. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 20. September 2025 erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde gegen den ihm am 10. September 2025 zugestellten Beschlagnahmebefehl vom 5. September 2025 und stellte die folgenden Anträge: " 1. Die Sicherstellung der Waren durch die Kantonspolizei Aargau vom 3. April 2025 sei als rechtswidrig festzustellen und aufzuheben.