1. 1.1. Die Kantonspolizei Aargau führte am 3. April 2025 eine Kontrolle im Geschäft "X._____" der C._____ GmbH in […] durch. Im Rahmen dieser Kontrolle stellte sie mutmasslich vorschriftswidrige Einweg-E-Zigaretten (4x VOZOL Star 2000, 23x VOZOL Gear 10'000, 40x Elfbar 2'500) sicher, weshalb sie gleichentags Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm gegen A._____ (vorsitzender Geschäftsführer der C._____ GmbH; fortan: Beschwerdeführer) wegen "Bereitstellung von nicht gesetzeskonformen Tabakprodukten oder elektronischen Zigaretten i.S. des Tabakproduktegesetzes TabPG Art. 45 Abs. 1 Bst.