4.2.4. Hinsichtlich der Verfahrenskosten weist die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau in der angefochtenen Einstellungsverfügung "Kosten der Polizei" in der Höhe von Fr. 572.00 sowie eine "staatsanwaltschaftliche Verfahrensgebühr" in der Höhe von Fr. 200.00 aus. Um welche Polizeikosten es sich im Detail handelt, ist den Akten nicht zu entnehmen und wurde durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau (trotz der diesbezüglichen Rüge des Beschwerdeführers) in ihrer Beschwerdeantwort nicht spezifiziert.