4.2. 4.2.1. Gemäss dem Bericht der Bundeskriminalpolizei vom 17. Juni 2024 (act. 93 ff.) hat diese durch das National Center for Missing and Exploited Children einen Hinweis zum Nutzer des Instagram-Profils "[…]" wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie erhalten, wobei dieser einem anderen Nutzer "Can you send me your child pr0n video?" geschrieben haben soll. Die darauffolgenden Ermittlungen ergaben, dass es sich beim Nutzer des Instagram-Profils "[…]" um den Beschwerdeführer handelt. Dieser gestand in der Folge ein, die entsprechende Nachricht verfasst und versendet zu haben (act. 116, Fragen 71 ff.).