In tatsächlicher Hinsicht darf sich die Kostenauflage aber nur auf unbestrittene oder bereits klar nachgewiesene Umstände stützen (Urteil des Bundesgerichts 6B_552/2017 vom 18. Januar 2018 E. 1.2 m.w.H.; Urteil des Bundesgerichts 6B_809/2017 vom 9. November 2017 E. 2.2). Zur Beantwortung der Frage, ob die rechtlich relevanten Umstände als "bereits klar nachgewiesen" qualifiziert werden können, ist die Behörde bzw. das Gericht nicht nur befugt, sondern sogar verpflichtet, eine Beweiswürdigung vorzunehmen (Urteil des Bundesgerichts 6B_552/2017 vom 18. Januar 2018 E. 1.4.2 m.w.H.; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_809/2017 vom 9. November 2017 E. 2.3).