Die betreffende Norm werde aber nicht genannt. Mit dieser Begründung und daraus folgender Kostenauferlegung bestrafe die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Beschwerdeführer für dessen Verhalten, und zwar gestützt auf derselben Norm, von welcher sie zuvor in der angefochtenen Einstellungsverfügung festgehalten habe, dass sich dazu kein -5-