3. 3.1. Gegen diese ihm am 16. April 2025 zugestellte Einstellungsverfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. April 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Vorfragen 1.1. Es sei die Beschwerde gutzuheissen. 1.2. Es sei Dispositivziffer 2 der Verfügung vom 11.04.2025 der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau (STA1 ST.2024.7146) aufzuheben und die Verfahrenskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen.