habe, dass die Polizei unterwegs sei, habe der Beschwerdeführer die Schläge gegen den Beschuldigten sofort eingestellt (act. 92 f., Frage 15). Anlässlich ihrer zweiten Einvernahme vom 4. Dezember 2024 hielt F._____ vollumfänglich an ihrer Ersteinvernahme fest (act. 150 f., Frage 15; act. 152 f., Fragen 23-28).