5.3.3. Am 3. Oktober 2023 schilderte F._____ (Ehefrau des Beschuldigten; act. 89 ff.) übereinstimmend mit dem Beschuldigten, der Beschwerdeführer sei mit seinem Anhänger zum Waschplatz gefahren und habe dort mindestens einmal energisch und langanhaltend gehupt. Sie sei zu ihm gegangen -9-