Er habe ihn nicht geschlagen und ihm auch nichts angetan, habe ihn nicht beschimpft und auch nicht verbal bedroht. Dann habe die Ehefrau des Beschuldigten "Ruf die Polizei" gerufen. Er habe noch die Brille des Beschuldigten gesucht sowie aufgehoben und sei noch mit ihm zusammengesessen, aber da sei die Polizei schon unterwegs gewesen (act. 60, Frage 23; act. 61, Frage 34; act. 62, Fragen 39-43). Auf die Frage hin, ob der Beschuldigte ihm gegenüber tätlich geworden sei, gab der Beschwerdeführer zu Protokoll: "Mit seinen Händen. Es ist alles etwas schnell gegangen" (act. 62, Frage 44).