5.3.2. Der Beschwerdeführer wurde am 9. Oktober 2023 zu den Vorkommnissen des 16. September 2023 befragt (act. 56 ff.). In Abweichung zu den Schilderungen des Beschuldigten führte der Beschwerdeführer aus, er habe "brav" sicher fünf bis zehn Minuten gewartet, bis die Ehefrau des Beschuldigten mit dem Waschen des Pferdes fertig gewesen sei. Sie habe dann aber noch mit dem Pferd geschmust. Er sei ausgestiegen und habe sie gefragt, ob sie bitte Platz machen könne, damit er durchfahren könne. Die Ehefrau des Beschuldigten sei auf ihn zugekommen und habe ihm etwas zugerufen. Danach sei relativ schnell der Beschuldigte dazugekommen.