Der Beschuldigte gab weiter an, der Angriff habe sicher seinen Oberkörper und Kopf betroffen. Als er sich leicht abgedreht habe, um seinen Kopf mit den Armen zu schützen, habe der Beschwerdeführer ihn von hinten mit dem Knie getroffen und weiter mit den Fäusten geschlagen. Anschliessend habe er ihn von hinten gepackt und gegen den Foodtruck geworfen. Dabei habe er eine Gesichtsverletzung erlitten, die ärztlich attestiert worden sei (act. 75, Fragen 27 und 28). Der Beschuldigte betonte, weder Beschimpfungen noch Drohungen ausgesprochen und den Beschwerdeführer auch nicht tätlich angegriffen zu haben.