5. 5.1. Gemäss Art. 126 StGB wird auf Antrag mit Busse bestraft, wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben. 5.2. Erstellt und unbestritten kam es zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschuldigten am 16. September 2023 in Q._____ beim Waschplatz des Freizeithofs C._____ um ca. 14:15 Uhr zu einer verbalen und tätlichen Auseinandersetzung. Strittig ist, wie sich diese Auseinandersetzung im -7- Einzelnen abspielte und ob dem Beschuldigten in diesem Zusammenhang eine strafbare Handlung im Sinne einer Tätlichkeit vorzuwerfen ist.