in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 16. September 2024 verurteilte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg A._____ (fortan: Beschwerdeführer) wegen Missachtung der signalisierten allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts zu einer Busse von Fr. 40.00. 1.2. Gegen den ihm am 21. September 2024 zugestellten Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 16. September 2024 erhob der Beschwerdeführer mit E-Mail vom 21. September 2024 Einsprache bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg.