Die Frage nach der Wiederherstellung der Frist stelle sich erst, wenn durch das Gericht entschieden worden sei, dass die Einsprachefrist versäumt worden sei. Zuständig für das Fristwiederherstellungsgesuch sei die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm. 2.2. Mit Beschwerde bringt der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor: