2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 sowie den Auslagen von Fr. 84.00, zusammen Fr. 884.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Das Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung wird abgewiesen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)