Abgesehen davon wurde die Beschwerdeführerin während der Strafuntersuchung nur zwei Mal befragt. Auch mit Blick auf die Verfahrensdauer ist somit keine Verteidigung angezeigt. Schliesslich verweist die Beschwerdeführerin auf die Konsequenzen, welche eine allfällige Verurteilung für sie gehabt hätte. Ihr sei wegen der angeblich fehlenden Kooperation beim Besuchsrecht im November 2022 superprovisorisch die Obhut über die Kinder entzogen worden. Eine Verurteilung hätte daher dramatische Folgen gehabt und es wäre erneut zu einer ähnlichen "Hasardeur-Aktion" durch das Familiengericht Lenzburg - 16 -