Das Strafverfahren zog sich damit über knapp zwei Jahre hin. Dies war aber nicht dem Strafverfahren geschuldet, sondern vielmehr dem Umstand, dass es immer wieder zu Konflikten bei der Besuchsrechtsausübung kam, welche jeweils weitere Strafanzeigen nach sich zogen. Dies führt naturgemäss zu einer längeren Dauer, aber nicht zwingend zu einer Verkomplizierung der Strafsache. Dies vorliegend umso weniger, weil die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die fünf Strafanzeigen "bündelte" und in zwei Strafbefehlen abhandelte, so dass das Geschehen immer gut überblickbar blieb. Abgesehen davon wurde die Beschwerdeführerin während der Strafuntersuchung nur zwei Mal befragt.