Am 22. August 2022 erging bezüglich dieser Strafanzeigen der erste Strafbefehl (ST.2022.3751). Am 6. und 19. September 2022 erstattete der Strafkläger zwei weitere Strafanzeigen, welche nach einer Einvernahme der Beschwerdeführerin am 24. November 2022 schliesslich zum zweiten Strafbefehl vom 27. Januar 2023 führten (ST.2022.7052). Die Vorinstanz vereinigte am 5. Juni 2023 die beiden Strafbefehlsverfahren ST.2022.3751 und ST.2022.7052 und lud am 17. Oktober 2023 zur Verhandlung am 12. Februar 2024 vor, anlässlich welcher das Verfahren sistiert wurde. Das Strafverfahren zog sich damit über knapp zwei Jahre hin.