Fehlentscheid [getroffen]" bzw. mit "die Kinder gehören einfach zu mir und nicht zum Vater" beantwortete). Dass es der Verteidiger gewesen sein soll, welcher schliesslich zur Konsensfindung beigetragen hat, erscheint mit Blick auf das Protokoll vom 12. Februar 2024 (Dossier ST.2024.190/ST.2022.127, act. 420 ff.) zumindest fraglich, gab es doch einige heftige Dispute zwischen dem Verteidiger und dem Strafkläger (act. 425 f., 428). Vielmehr dürfte es sich so verhalten haben, dass die Beschwerdeführerin und der Strafkläger nach mehrjährigem Streit des Konflikts müde geworden sind (act.