Die familienrechtlichen Verfahren, welche teilweise zeitgleich mit der Strafuntersuchung durchgeführt wurden, waren der Beschwerdeführerin im Strafverfahren vielmehr eine Hilfe. Dadurch, dass die Beschwerdeführerin mit dem Strafkläger seit Jahren in familienrechtliche Streitigkeiten verwickelt war, welche hauptsächlich das Thema "Regelung und Ausübung des persönlichen Verkehrs" zum Gegenstand hatten (angefochtene Verfügung, E. 9.2), war die Beschwerdeführerin über die rechtlichen Grundlagen bestens im Bilde, was ihr deshalb ermöglichte, sich im Strafverfahren, bei welchem es bloss um die Umsetzung der in den familienrechtlichen Verfahren ausführlich behan-