Beurteilung der Angemessenheit des Beizugs einer Verteidigung sind die Umstände, die im Zeitpunkt der Mandatierung bekannt waren (Urteil des Bundesgerichts 6B_1472/2021 vom 30. Mai 2022 E. 3.4.1; Urteil des Bundesgerichts 6B_188/2018 vom 23. Juli 2018 E. 2.5). 3.2. 3.2.1. Die Beschwerdeführerin vertritt die Ansicht, dass es dem Obergericht grundsätzlich verwehrt sei, die Gebotenheit der Verteidigung in Frage zu stellen, nachdem dies vor Vorinstanz kein Thema gewesen sei.