2023, N. 14 zu Art. 429 StPO; JO- SITSCH/SCHMID, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 4. Aufl. 2023, Rz. 1810). Kommt dem Deliktsvorwurf eine gewisse Schwere zu, kann somit bei Verbrechen und Vergehen nur in Ausnahmefällen schon der Beizug eines Anwalts an sich als nicht angemessene Ausübung der Verfahrensrechte bezeichnet werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_1472/2021 vom 30. Mai 2022 E. 3.4.1 mit Hinweisen; BGE 142 IV 45 E. 2.1). Das materielle Strafrecht und das Strafprozessrecht sind komplex und stellen insbesondere für Personen, die das Prozessieren nicht gewohnt sind, eine Belastung und grosse Herausforderung dar.