Weder im erstinstanzlichen Verfahren noch im vorgängigen Beschwerdeverfahren sei das Kriterium einer "Bagatelle" oder eines "einfach gelagerten Sachverhalts" als mögliche Begründung für die Verweigerung einer Parteientschädigung diskutiert worden. Sie habe keinen Anlass gehabt, anzunehmen, dass das Obergericht plötzlich unter diesem Aspekt die Verteidigung in Frage stellen könnte. Sie rüge daher ausdrücklich eine Gehörsverletzung, falls das Obergericht ohne vorgängige Anhörung der Parteien auf die genannte neue Begründung abstelle. Es sei ihr auch nicht möglich gewesen, sachgerecht dazu Stellung zu nehmen. Es sei ihr die Möglichkeit genommen worden, die angebliche "Entbehrlichkeit"