Ein Anwalt diene hier als "Puffer" zwischen den Emotionen der beschuldigten Person und den sachlichen Erfordernissen des Verfahrens. Es seien schwierige prozessuale Probleme aufgetreten, wie die Frage einer Sistierung des Verfahrens, die Voraussetzungen und Modalitäten einer Einstellung des Verfahrens sowie das Durchlaufen eines Beschwerdeverfahrens vor höheren Instanzen. Schliesslich hätte das Verfahren auch erhebliche Kosten zur Folge haben können (Gerichtsgebühren, allfällige Geldstrafen oder Bussen und womöglich Schadenersatz). Ein Anwalt helfe, das Verfahren effizient zu führen (Stellungnahme, S. 8 f.).