Nur ein sachkundiger Vertreter habe sicherstellen können, dass sie ihre Stellungnahmen fristgerecht und in der gebotenen juristischen Form habe einreichen, geeignete Anträge stellen und den Überblick über die verzahnten Verfahren behalten können. Ausserdem habe die Verteidigung vorliegend zur Konsensfindung beigetragen (Stellungnahme, S. 1 f.). Sie sei zudem bereits zivilrechtlich in die Bezahlung von Bussen wegen des identischen Sachverhalts verpflichtet worden. Die Verteidigung habe auf -8-