Insbesondere habe es die Wahrnehmung von Elternrechten betroffen und hätten die Vorwürfe im Kontext von langwierigen familienrechtlichen Auseinandersetzungen gestanden. Die Situation sei von erheblicher komplexer, rechtlicher und tatsächlicher Schwierigkeit geprägt gewesen. Parallel laufende Verfahren vor Zivil- und Kindesschutzbehörden hätten zu einer unübersichtlichen Gemengelage geführt. Es hätten essentiell wichtige Interessen auf dem Spiel gestanden. Eine Verurteilung hätte negative Folgewirkungen zeitigen können, etwa in laufenden oder künftigen Sorgerechts- und Obhutsverfahren. Es hätten Nachteile gedroht, welche weit über eine geringfügige Busse hinausgegangen seien.