1.1. Es sei der bP für das vorliegende Verfahren die amtliche Verteidigung zu gewähren, unter Rechtsverbeiständung durch den Schreibenden. 2. Hauptbegehren 2.1. Es sei die Beschwerde gutzuheissen. 2.2. Es sei Dispositivziffer 3 der Verfügung vom 20.01.2025 (ST.2024.190) des Bezirksgerichts Lenzburg aufzuheben und dem Anwalt der bP sei eine Parteientschädigung in Höhe von CHF 4'096.13 (inkl. MwSt. und Auslagen) auszurichten. -4-