1.4. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 12. Februar 2024 vereinbarten die Parteien die Verfahrenssistierung und dass sich die Beschwerdeführerin und der Strafkläger bis zum 12. Juli 2024 über den weiteren Fortgang bzw. Abschluss des Verfahrens zu äussern haben. 1.5. Mit Eingabe vom 14. August 2024 beantragte die Beschwerdeführerin die Einstellung des Strafverfahrens unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 1.6. Mit Eingabe vom 23. August 2024 stellte der Strafkläger sinngemäss den Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens, sofern dies für ihn keine Kostenfolgen habe. 1.7. Am 16. September 2024 erliess die Vorinstanz die folgende Verfügung: -3-