1.2. Nachdem die Beschwerdeführerin gegen beide Strafbefehle Einsprache erhoben hatte, hielt die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau an den Strafbefehlen fest und überwies diese mit Verfügungen vom 1. September 2022 bzw. 22. Februar 2023 an das Bezirksgericht Lenzburg (fortan: Vorinstanz) zur Durchführung der Hauptverfahren. 1.3. Mit Verfügung vom 5. Juni 2023 vereinte die Vorinstanz die beiden Strafverfahren unter der Verfahrensnummer ST.2022.127.