Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 24. Juli 2025 einen Strafbefehl gegen die Beschwerdeführerin wegen Nichtbeachten des Vorschriftssignals "Verbot für Motorwagen" sowie Parkieren innerhalb des signalisierten Parkverbots und verurteilte sie zu einer Busse von Fr. 140.00 (ev. 2 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). 1.2. Mit Eingabe vom 30. Juli 2025 (Postaufgabe) erhob die Beschwerdeführerin Einsprache gegen den ihr gleichentags zugestellten Strafbefehl.