2.2. Die Beschwerdeführerin macht beschwerdeweise geltend, ihr Fernbleiben sei keinesfalls vorsätzlich oder leichtfertig erfolgt. Sie befinde sich in einer sehr belastenden familiären und beruflichen Situation mit zahlreichen Terminen bei KESB, Ärzten, Familienberatung, sozialen Diensten, Zahnarzt, Fremdbetreuung des Kindes, Weiterbildung und Arbeit. Die betreffende Vorladung habe sie dann später in ihren Unterlagen gefunden. Sie habe sich bereits über das Kontaktformular entschuldigt. Sie bitte um Nachsicht und um Aufhebung bzw. Reduktion der Ordnungsbusse. Die Höhe der Kosten für den Verteidiger scheine ihr zudem unverhältnismässig.