" 1. Die Straf- und Zivilklägerin A._____ wird gestützt auf Art. 417 StPO verpflichtet, dem freigewählten Verteidiger Herrn Rechtsanwalt Simon Bloch Fr. 903.50 zu bezahlen; dies in Zusammenhang mit dessen Aufwendungen in Zusammenhang mit der ersten Hauptverhandlung vor Gerichtspräsidium Brugg vom 6. März 2025. 2. Der Straf- und Zivilklägerin wird im Zusammenhang mit dem unentschuldigten Nichterscheinen anlässlich der ersten Hauptverhandlung vom 6. März 2025 eine Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 600.00 gestützt auf Art. 205 Abs. 4 und Art. 64 Abs. 1 StPO auferlegt."