2.6. Mit Eingabe vom 1. April 2025 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme ein. 2.7. Am 15. September 2025 fand die neu angesetzte Hauptverhandlung statt. Gleichentags erging ein Urteil in der Sache. Der Beschuldigte wurde mehrerer Delikte für schuldig befunden. Ihm wurden die Verfahrenskosten auferlegt und er wurde verpflichtet, seine Parteikosten selbst zu tragen. 2.8. Mit Verfügung vom 17. September 2025 verfügte der Präsident des Strafgerichts des Bezirksgerichts Brugg: -3-