in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. Am 16. September 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beim Bezirksgericht Brugg Anklage gegen B._____ (fortan: Beschuldigter). 2. 2.1. Mit Vorladung vom 22. Oktober 2024 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung auf den 6. März 2025 vorgeladen. 2.2. Am 6. März 2025 fand die Hauptverhandlung statt, wobei die als Auskunftsperson vorgeladene Straf- und Zivilklägerin A._____ (fortan: Beschwerdeführerin) nicht erschien. Die Verhandlung wurde deshalb abgebrochen.