Zudem wies sie ihn ausdrücklich darauf hin, dass bei Festhalten an der Einsprache mit einem Entscheid und damit verbundenen Gerichtskosten von mindestens Fr. 1'000.00 zu rechnen sei. Nachdem die Zustellung per eingeschriebener Postsendung mangels rechtzeitiger Abholung erneut erfolglos geblieben war (Sendungsnr. C), wurde die Verfügung vom 23. Juni 2025 dem Beschwerdeführer am 21. Juli 2025 durch die Polizei Echallens persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt.