B) wurde dieses Schreiben am 3. Juni 2025 als eingeschriebene Sendung der Post übergeben und dem Beschwerdeführer am 5. Juni 2025 zur Abholung hinterlegt, jedoch nicht innert Frist von ihm abgeholt (act. 9). Aufgrund des bestehenden Prozessrechtsverhältnisses musste der Beschwerdeführer ohne Weiteres mit der Zustellung von behördlichen Schreiben rechnen. Die Voraussetzungen der -7-