Die Regionalpolizei Suret erstattete deshalb am 14. März 2025 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Damit ist nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gestützt auf diese Anzeige am 13. Mai 2025 einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer wegen Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts erliess und ihn zu einer Busse von Fr. 120.00 sowie der Strafbefehlsgebühr von Fr. 300.00 verurteilte. Hieran ändert insbesondere nichts, dass der Beschwerdeführer die Busse von Fr. 120.00 am Tag der Strafanzeige durch die Regionalpolizei Suret am 14. März 2025 bezahlte.