seien ihm mit Verfügung der Vorinstanz vom 5. August 2025 zu Unrecht Gerichtskosten von Fr. 542.00 auferlegt worden. Der Beschwerdeführer beantragt sinngemäss die Aufhebung dieser Verfügung sowie die ihm für das bezirksgerichtliche Verfahren auferlegten Kosten von Fr. 542.00.