1.2. 1.2.1. Angefochten ist der Entscheid des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau vom 12. Juni 2025, mit welchem die Strafsache an den Gemeinderat A._____ zur korrekten Durchführung des Verfahrens zurückgewiesen wurde. Die Rückweisung wurde mit der funktionellen Unzuständigkeit des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau begründet.