3. 3.1. Mit Eingabe vom 30. Juni 2025 erhob der Gemeinderat A._____ Beschwerde gegen den ihm am 18. Juni 2025 zugestellten Entscheid des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau vom 12. Juni 2025 und stellte die folgenden Anträge: "1. Das Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 12. Juni 2025 sei aufzuheben. -3- 2. Das Bezirksgericht Aarau sei anzuweisen, über die Gültigkeit der Einsprache von B._____, Geschäftsführer von C._____, vom 28. April 2025 zu entscheiden. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."