1.4. Mit Schreiben vom 22. Mai 2025 teilte B._____ mit, dass er an der Einsprache festhalte und beantragte die Weiterleitung des Verfahrens an das zuständige Bezirksgericht. 1.5. Am 5. Juni 2025 überwies der Gemeinderat A._____ die Sache an das Bezirksgericht Aarau zur Prüfung der Gültigkeit der Einsprache. 2. Mit Entscheid vom 12. Juni 2025 wies der Präsident des Bezirksgerichts Aarau die Strafsache (Strafbefehl vom 24. März 2025) an den Gemeinderat A._____ zurück zur korrekten Durchführung des Verfahrens.